Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
Teil A — Allgemeiner Rahmen
§1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Bergisch Digital – KI, IT & WEB, Bedriye Koc, Kremenhollerstr. 4, 42857 Remscheid (nachfolgend „Agentur") und dem Kunden. Die Agentur erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Beauftragung ausgeschlossen.
(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (E-Mail genügt) zugestimmt hat.
(3) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote sind 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
(5) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§2 Leistungsgegenstand
(1) Die Vertragspflichten der Agentur ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Einzelangebot, dem Leistungsverzeichnis und/oder dem unterzeichneten Auftrag. Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Webdesign und Onlineshop-Entwicklung
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Suchmaschinenwerbung (SEA / Google Ads)
- IT-Beratung und KI-Integration
- Digitale Barrierefreiheit
(2) Die Agentur übernimmt die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung der vereinbarten Leistungen. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte (insbesondere wettbewerbs-, marken- und datenschutzrechtliche Konformität) übernimmt die Agentur keine Gewähr. Die Agentur ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des RDG. Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung seiner Inhalte und Geschäftsmodelle selbst verantwortlich.
(3) Grundsatz der kooperativen Zusammenarbeit: Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde stellt der Agentur alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigten Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
§3 Preise und Kleinunternehmerregelung
(1) Maßgebend sind die im bestätigten Angebot oder Auftrag aufgeführten Preise. Die Agentur ist Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG. In den ausgewiesenen Preisen ist daher keine Umsatzsteuer enthalten, und es wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
(2) Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Entwürfe, Konzepte, Layouts, Texte und digitale Medien bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Nimmt der Kunde nach Lieferung der Entwürfe keine Nutzungsrechte in Anspruch oder entscheidet sich für einen anderen Anbieter, ist die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen in jedem Fall zu zahlen. Diese Vergütung beträgt mindestens 50 % der Gesamtleistung im Bereich Konzept, Gestaltung, Layout sowie Programmierung.
(4) Ist für eine Leistung oder Teilleistung keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gilt die im jeweiligen Angebot ausgewiesene bzw. die zwischen den Parteien zuletzt vereinbarte Vergütung.
(5) Preisanpassungen nach Vertragsschluss, die auf nachweisbaren Änderungen von Lizenzkosten, Hosting-Gebühren oder Werkstoffverteuerungen beruhen, können mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform an den Kunden weitergegeben werden.
§4 Zahlungsbedingungen und Anzahlung
(1) Vor Projektbeginn wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig. Die Agentur ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen. Vereinbarte Liefertermine verschieben sich entsprechend, sofern die Anzahlung verspätet eingeht.
(2) Die Restvergütung ist bei der Abnahme der Leistung fällig und ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
(3) Werden die bestellten Leistungen in Teilen abgenommen, ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der Teilleistung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als 31 Kalendertage oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, erfolgt die Vergütung abschlägig jeweils zum Monatsende.
(4) Bei Zahlungsverzug über das genannte Zahlungsziel hinaus sowie nach zweifacher Mahnung im Abstand von je 14 Kalendertagen ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden sämtliche offenen Forderungen der Agentur sofort in einem Betrag fällig. Die Agentur kann ferner einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen.
(5) Wird die Zahlungsunfähigkeit des Kunden bekannt, ist die Agentur zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Teil B — Dienstleistungsspezifische Klauseln
§5 Webdesign und Onlineshops
(1) Domain, Hosting und E-Mail: Sofern im Einzelangebot nicht anders vereinbart, werden Domain, Hosting, E-Mail-Dienste und SSL-Zertifikate von der Agentur beschafft und laufen auf den Namen der Agentur. Der Kunde erwirbt hieran kein Eigentum, solange keine abweichende Einzelvereinbarung in Textform vorliegt. Bei Vertragsende oder Kündigung unterstützt die Agentur den Kunden auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung beim Transfer auf eigene Systeme.
(2) Zugangsdaten: Die Agentur stellt dem Kunden nach Go-live die für die eigenständige Inhaltspflege erforderlichen Zugangsdaten (CMS, E-Mail-Postfächer) zur Verfügung. Administrative Zugänge (Server, Hosting-Panel) verbleiben bei der Agentur, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Abnahme (§ 640 BGB): Webdesign-Leistungen sind Werkleistungen. Nach Fertigstellung stellt die Agentur das Ergebnis in einer Staging-Umgebung oder per Vorschau-Link zur Abnahme bereit. Der Kunde hat das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und in Textform abzunehmen oder konkrete Mängel zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
(4) 30-Tage-Optimierungsphase: Bei den Paketen „Business" und „Performance" ist eine 30-tägige Optimierungsphase nach Go-live im Leistungsumfang enthalten. Diese umfasst technische Feinjustierungen und kleinere inhaltliche Anpassungen. Für alle anderen Pakete ist eine Optimierungsphase nach Go-live eine kostenpflichtige Zusatzleistung und wird nach Aufwand gemäß den im jeweiligen Angebot vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
(5) KI-generierte Inhalte: Die Agentur setzt zur Erstellung von Texten und Bildern unter anderem KI-gestützte Werkzeuge ein. Der urheberrechtliche Schutzstatus von KI-generierten Inhalten ist nach derzeitiger Rechtslage ungeklärt. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit solcher Inhalte und keine Haftung für etwaige Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung KI-generierter Inhalte ergeben. Der Kunde wird über den Einsatz von KI-Werkzeugen informiert.
(6) Gestaltungsfreiheit: Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der rein künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der Kunde hat die Möglichkeit, bis zu zwei Änderungsrunden fertigen zu lassen. Jede weitere Änderungsrunde wird nach Aufwand gemäß den im jeweiligen Angebot vereinbarten Stundensätzen berechnet.
§6 Wartungsverträge
(1) Wartungsverträge für Webseiten, Onlineshops und sonstige digitale Produkte haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn.
(2) Der Wartungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Der Umfang der Wartungsleistungen (z. B. Sicherheitsupdates, Backups, Support-Kontingent, Reaktionszeiten) ergibt sich aus dem jeweiligen Wartungsangebot. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand gemäß den im jeweiligen Angebot vereinbarten Stundensätzen gesondert berechnet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Ausschluss § 627 BGB: Die Parteien sind sich einig, dass ein Sonderkündigungsrecht nach § 627 BGB durch die vereinbarte Mindestlaufzeit ausgeschlossen ist, da es sich um eine entgeltliche Dauerleistung mit fest vereinbartem Umfang handelt.
§7 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) Mindestlaufzeit: SEO-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Kein Erfolgsversprechen: Die Agentur schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten SEO-Maßnahmen als Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Garantie oder Gewährleistung für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinenergebnissen, Traffic-Steigerungen, Conversion-Raten oder sonstige Ranking-Positionen.
(3) Algorithmus-Änderungen: Die Agentur haftet nicht für Ranking-Verluste oder Traffic-Einbrüche, die durch Änderungen der Suchalgorithmen von Google oder anderen Suchmaschinen verursacht werden (z. B. Core Updates, Spam Updates). Die Agentur wird den Kunden über wesentliche bekannte Algorithmus-Änderungen informieren und geeignete Anpassungsmaßnahmen vorschlagen.
(4) Zugriffsrechte: Für die Dauer des Vertrages erhält die Agentur Zugang zu den Analyse- und Webmaster-Tools des Kunden (z. B. Google Search Console, Google Analytics). Nach Vertragsende werden diese Zugriffsrechte innerhalb von 14 Kalendertagen durch den Kunden entzogen. Die Agentur unterstützt den Kunden dabei auf Anfrage. Daten und Berichte, die während der Vertragslaufzeit erstellt wurden, verbleiben beim Kunden.
(5) Nutzungsrechte nach Vertragsende: Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des SEO-Mandats erstellten Berichten, Keyword-Analysen und Strategiedokumenten. Aufgebaute Verlinkungen, freigeschaltete Inhalte und sonstige technische Ergebnisse verbleiben dauerhaft beim Kunden. Interne Arbeitsmittel, Prozess-Templates und proprietäre Werkzeuge der Agentur sind von der Rechteübertragung ausgenommen.
(6) Ausschluss § 627 BGB: Die Parteien sind sich einig, dass ein Sonderkündigungsrecht nach § 627 BGB durch die vereinbarte Mindestlaufzeit ausgeschlossen ist, da es sich um eine entgeltliche Dauerleistung mit fest vereinbartem Umfang handelt.
§8 Suchmaschinenwerbung (SEA / Google Ads)
(1) Mindestlaufzeit: SEA-Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Trennung Honorar und Werbebudget: Das Honorar der Agentur für die Kampagnenbetreuung und das Werbebudget (Anzeigenausgaben) sind getrennte Posten. Das Werbebudget wird vom Kunden direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber (z. B. Google) gezahlt. Die Agentur nimmt das Werbebudget nicht entgegen und leitet es nicht weiter.
(3) Kontoeigentum: Sofern im Einzelangebot nicht anders vereinbart, wird das Google Ads-Konto auf den Namen des Kunden eingerichtet. Bei Vertragsende behält der Kunde den vollen Zugang zu seinem Konto. Wurde das Konto abweichend auf die Agentur eingerichtet, unterstützt die Agentur den Kunden auf Wunsch bei der Übertragung.
(4) Kein Erfolgsversprechen: Die Agentur schuldet die fachgerechte Einrichtung und Betreuung der Kampagnen, nicht jedoch bestimmte Klickpreise, Conversion-Raten, Renditekennzahlen oder sonstige Performance-Kennzahlen. Marktveränderungen, Wettbewerbssituationen und Plattform-Richtlinien können die Kampagnenergebnisse jederzeit beeinflussen.
(5) Budget-Freigabe: Jede Erhöhung des monatlichen Werbebudgets bedarf der vorherigen Freigabe durch den Kunden in Textform.
(6) Kontosperrung: Wird das Werbekonto des Kunden durch den Plattformbetreiber gesperrt, haftet die Agentur hierfür nicht, sofern die Sperrung nicht auf einem Verschulden der Agentur beruht. Die Agentur wird den Kunden bei der Klärung unterstützen.
(7) Ausschluss § 627 BGB: Die Parteien sind sich einig, dass ein Sonderkündigungsrecht nach § 627 BGB durch die vereinbarte Mindestlaufzeit ausgeschlossen ist, da es sich um eine entgeltliche Dauerleistung mit fest vereinbartem Umfang handelt.
§9 IT-Beratung und KI-Integration
(1) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Sofern die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält oder solche verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Die Leistungserbringung darf erst nach Unterzeichnung des AVV beginnen, soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist.
(2) KI-Tools und Drittanbieter: Die Agentur setzt zur Leistungserbringung unter Umständen KI-Dienste von Drittanbietern ein. Der Kunde wird darüber informiert, dass Daten im Rahmen dieser Dienste gegebenenfalls auf Servern außerhalb der EU (insbesondere USA) verarbeitet werden können. Die Agentur setzt solche Dienste nur mit vorheriger Information des Kunden ein und stellt sicher, dass geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (z. B. Standardvertragsklauseln) vorliegen. Widerspricht der Kunde dem Einsatz bestimmter KI-Tools, teilt die Agentur mit, ob und zu welchen Konditionen die Leistung alternativ erbracht werden kann.
(3) API-Schlüssel und Zugangsdaten Dritter: Stellt der Kunde der Agentur API-Schlüssel, Zugangsdaten oder sonstige Authentifizierungsdaten für Drittdienste zur Verfügung, behandelt die Agentur diese streng vertraulich. Die Agentur haftet für den Missbrauch solcher Zugangsdaten nur bei eigenem Verschulden.
(4) Subunternehmer-Eigenschaft: KI-Dienste und Cloud-Plattformen, die die Agentur zur Leistungserbringung einsetzt, sind Subunternehmer im Sinne dieser AGB. § 15 (Fremdleistungen und Subunternehmer) findet entsprechende Anwendung.
§10 Digitale Barrierefreiheit
(1) Zielstandard: Sofern Barrierefreiheit als Leistungsbestandteil vereinbart wird, orientiert sich die Agentur am Standard WCAG 2.1 Level AA. Der angestrebte Konformitätsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelangebot.
(2) Kein Garantieversprechen: Die Agentur übernimmt keine Garantie für die vollständige Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder anderen Vorschriften, da die Barrierefreiheit auch von nachträglichen inhaltlichen Änderungen durch den Kunden, von eingebundenen Drittdiensten und von der fortlaufenden technischen Pflege abhängt.
(3) Pflegepflicht des Kunden: Der Kunde ist nach dem Go-live selbst dafür verantwortlich, dass neu eingestellte Inhalte (Texte, Bilder, Dokumente, Videos) den vereinbarten Barrierefreiheitsstandard einhalten. Die Agentur berät den Kunden auf Wunsch bei der barrierefreien Inhaltserstellung.
(4) Weitergehende gesetzliche Anforderungen: Soweit gesetzliche Anforderungen (insbesondere aus dem BFSG oder nachfolgenden Verordnungen) über den im Angebot vereinbarten WCAG-Konformitätsumfang hinausgehen, sind diese als gesonderte Leistung zu beauftragen und zu vergüten.
Teil C — Übergreifende Regelungen
§11 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Unterlagen, Zugangsdaten und Inhalte rechtzeitig, vollständig und in einem geeigneten Format zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen festen Ansprechpartner, der für die Kommunikation mit der Agentur zuständig und zur Entscheidungsfindung berechtigt ist.
(3) Korrekturabzüge, Entwürfe und Zwischenstände sind vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und in Textform freizugeben oder mit konkreten Änderungswünschen zurückzusenden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als freigegeben.
(4) Verzögerungen und Mehrkosten, die durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Zulieferungen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und begründen keinen Verzug der Agentur.
§12 Abnahme und Gewährleistung
(1) Bei Werkleistungen (insbesondere Webdesign, Onlineshops) erfolgt die Abnahme gemäß § 640 BGB. Die Agentur stellt das fertige Werk zur Prüfung bereit. Der Kunde hat das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung in Textform abzunehmen oder konkrete Mängel zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, gilt das Werk als abgenommen (fiktive Abnahme).
(2) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
(4) Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht zur Nachbesserung (bis zu zwei Versuche). Erst wenn die Nachbesserung endgültig fehlschlägt, stehen dem Kunden Minderung oder Rücktritt zu.
(5) Die Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Texten, Bildern und sonstigen Inhalten liegt beim Kunden, sobald dieser die Freigabe erteilt hat.
§13 Haftung und Freistellung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags.
(3) Die Agentur haftet für ihre Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB und für ihre Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB.
(4) Freistellung: Wird die Agentur wegen der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Daten, Inhalten, Marken oder sonstigen Materialien von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen, stellt der Kunde die Agentur auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei und erstattet der Agentur die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde versichert, die erforderlichen Rechte an allen überlassenen Materialien zu besitzen.
§14 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Eigentumsvorbehalt: Sämtliche Leistungen, Entwürfe, Nutzungsrechte und gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
(2) Mit vollständiger Bezahlung räumt die Agentur dem Kunden die im Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte ein. Der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragszweck. Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsarten verbleiben bei der Agentur.
(3) Die urheberrechtlichen Rechte an allen Skizzen, Entwürfen, Layouts, Konzepten, Texten, Programmcode und sonstigen Werken verbleiben bei der Agentur. Eingeräumt werden ausschließlich Nutzungsrechte, keine Urheberrechte.
(4) Referenzrecht: Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen, auf der eigenen Website und in sozialen Medien zu verwenden sowie den Kunden als Referenzkunden öffentlich zu benennen. Der Kunde kann dem Referenzrecht jederzeit in Textform widersprechen.
§15 Fremdleistungen und Subunternehmer
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. Der Kunde erteilt der Agentur hierzu die erforderliche Vollmacht.
(2) Soweit Verträge über Fremdleistungen ausnahmsweise im Namen der Agentur abgeschlossen werden, stellt der Kunde die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen daraus resultierenden Verbindlichkeiten frei, einschließlich der Kostenübernahme.
(3) Für die Abwicklung und Koordination von Fremdleistungen berechnet die Agentur eine Pauschale in Höhe von 15 % des Auftragsvolumens der vergebenen Fremdleistung, sofern nicht anders vereinbart.
(4) KI-Dienste, Cloud-Plattformen und sonstige Software-as-a-Service-Produkte, die die Agentur zur Leistungserbringung einsetzt, gelten als Subunternehmer im Sinne dieser AGB.
(5) Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Layouts, Konzepten, Texten und Leistungsabläufen, die auf Änderungswünschen des Kunden beruhen, werden nach Zeitaufwand gemäß den im jeweiligen Angebot vereinbarten Stundensätzen berechnet.
(6) Auslagen für technische Nebenkosten, Materialkosten sowie Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden, sind vom Kunden zu erstatten.
§16 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Unterlagen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(2) Datenschutz (DSGVO): Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO als eigenständiges Dokument geschlossen.
(3) Datenlöschung nach Vertragsende: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht die Agentur alle personenbezogenen Daten des Kunden innerhalb von 90 Kalendertagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen bestätigt die Agentur die Löschung in Textform.
(4) Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur einwandfreien Ausführung des Auftrages erforderlich ist oder der Kunde in Textform zugestimmt hat.
§17 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge (Werkverträge): Projektverträge enden mit der Abnahme des vereinbarten Werkes und vollständiger Bezahlung.
(2) Dauerschuldverhältnisse: Für laufende Verträge (SEO, Wartung, Kampagnenbetreuung) gelten die in den jeweiligen Paragraphen (§6, §7, §8) genannten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen. Soweit dort keine abweichende Regelung getroffen ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate mit automatischer Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
(3) Stornierung durch den Kunden: Stornierungen von Projektaufträgen sind nur mit Zustimmung der Agentur in Textform möglich. Stimmt die Agentur einer Stornierung zu, hat sie das Recht, neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu berechnen. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB bleibt unberührt.
(4) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht erfüllt, oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
§18 Liefer- und Leistungstermine, höhere Gewalt
(1) Die Agentur ist bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen Bezeichnung als „verbindlich" in Textform.
(2) Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten (§ 11) fristgerecht erfüllt. Verzögerungen, die auf verspäteter oder unvollständiger Zulieferung des Kunden beruhen, verlängern die Leistungsfristen entsprechend.
(3) Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Textform gesetzt hat.
(4) Höhere Gewalt: Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Anordnungen und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen entbinden die Agentur von der Einhaltung vereinbarter Termine für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit von 2 Wochen.
(5) Ausfälle von Drittdiensten: Ausfälle, Leistungseinschränkungen oder Richtlinienänderungen von API-Diensten, KI-Plattformen, Hosting-Providern oder sonstigen Drittanbietern gelten als höhere Gewalt im Sinne von Absatz 4, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
(6) Eine Schadensersatzpflicht der Agentur wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; § 13 Absatz 2 bleibt unberührt.
§19 Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Remscheid, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Textform: Soweit in diesen AGB „Textform" genannt wird, genügt eine Erklärung per E-Mail. Soweit in diesen AGB auf „schriftlich" verwiesen wird, ist darunter Textform im Sinne von § 126b BGB zu verstehen.